EINBAUHINWEISE

EINBAUHINWEISE TURBOLADER

Die folgenden Einbauhinweise sollten bei der Montage ihres Turboladers unbedingt beachtet werden. Die Nichtbeachtung dieser Hinweise kann zu einer Zerstörung oder zu fehlerhafter Funktion des Turbolader führen. Dies kann zur Folge haben, daß Garantie- und Gewährleistungsansprüche abgelehnt werden.

Bevor Sie Ihren Turbolader einbauen, sollten Sie alle Leitungen und Anschlüsse, die mit dem Turbolader verbunden werden, reinigen und auf Risse oder Verstopfungen prüfen.

Befindet sich ein Teil nicht im ordnungsgemäßen Zustand, sollte die Ursache dafür gesucht und behoben sowie das beschädigte Teil ersetzt werden.

Vor dem Einbau des Turboladers ist die Ölzulauf-Bohrung mit neuem Öl zu füllen.

An den Anschlüssen der Ölleitungen darf kein flüssiges Dichtmittel verwendet werden (dies könnte die Ölkanäle des Turbolader verstopfen).

Motoröl und Filter sind vor dem Einbau des Turboladers zu erneuern.

Haben Sie den Einbau des Turboladers beendet, starten Sie den Motor und lassen ihn für einige Minuten mit Leerlaufdrehzahl laufen.

 

Einbauhinweise speziell für den Nissan 200 SX

Während eines Turboladeraustausches bei diesem Modell ist die Ölzulaufleitung gegen die neue Ausführungsvariante auszutauschen. Weiterhin sollte das Winkelstück (siehe Foto), welches sich im Motorblock befindet, herausgeschraubt und auf ca. 4 mm aufgebohrt werden, da sich diese Teile häufig mit Ölkohle zusetzen

 

 

Wieso gibt es Einbauvorschriften für Turbolader?

Turbolader sehen äußerlich durch ihre massiven Verdichter- und Turbinengehäuse sehr robust aus. Das Innenleben, welches später enormen Kräften und Temperaturen ausgesetzt ist, ist jedoch ein äußerst präzises Zusammenspiel vieler kleiner Bauteile. So können schon kleine Verschmutzungen im Ölzulauf bei 200.000 Umdrehungen des Laufzeuges zu kapitalen Lagerschäden führen.

Es ist daher wichtig, beim Turboladerwechsel sehr sorgsam und sauber zu arbeiten.

Wir haben aus diesem Grund die wichtigsten Regeln für den Einbau von Turboladern für Sie zusammengefasst. Diese Regeln gelten für alle Turbolader und bilden die Grundlage für eine spätere einwandfreie Funktion des neu installierten Turbos.

 




Bitte beachten Sie außerdem die spezifischen Herstellerhinweise beim Tausch von Turboladern.


Neben den allgemeinen Hinweisen haben wir spezielle Einbauvorschriften für einzelne Fahrzeugtypen bzw. Motoren erstellt. Bei den folgenden Typen sind fahrzeugspezifische Vorgehensweisen notwendig, um einen frühzeitigen Ausfall des neuen Turboladers zu vermeiden.


Fahrzeugspezifische Einbauvorschriften

1.6HDI 66kw / 80kw PSA-Motoren
(Betroffene Fahrzeuge: Ford Focus, C-Max, Fiesta, Fusion; Citroen Berlingo, C3, C4, C5, Xsara, Xsara Picasso; Peugeot 206, 207, 307, Partner; Volvo C30, S40, V50; Mini Cooper, Clubman; Mazda 3)

1.9Di 85kw / 88kw Renault-Motoren
(Betroffene Fahrzeuge: Mitsubishi Carisma, Space Star; Volvo V40, S40; Nissan Primera; Renault Espace, Laguna, Megane, Scenic)

 

 VERKEHRSMINISTERIUM: WARNUNG VOR NACHBAU-TURBOLADERN


Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Der Einbau von Nachbau-Turboladern ohne Genehmigung birgt die Gefahr, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlöschen kann.

Die Serienhersteller von Turboladern beliefern mit Ihren Qualitätsprodukten die Automobil- und Motorenhersteller. Diese OE Turbolader werden nach Vorgaben der Hersteller entwicklt und gefertigt und stehen ebenfalls dem Ersatzteilemarkt zur Verfügung.

In letzter Zeit werden vermehrt Nachbau-Turbolader von Dritt-Unternehmen im Ersatzteilemarkt vertrieben. Diese Nachbauten werden als Austausch-Turbolader für originale Turbolader angeboten, allerdings sind diese Nachbauten nicht identisch mit originalen Turboladern.

Diese Situation gab dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Anlass eine Stellungnahme dazu abgegeben (siehe PDF-Datei). Laut dieser Stellungnahme besteht die Gefahr, dass beim Einbau eines solchen Nachbau-Turboladers die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn sich zum Beispiel das Emissionsverhalten des Fahrzeugs dadurch negativ verändert:

„Werden nun […] Turbolader […] ausgetauscht, müssen diese Teile dem genehmigten Zustand entsprechen. Werden in genehmigungsrelevanten Bereichen Teile verbaut, die nicht in der Genehmigung aufgeführt sind, liegt der genehmigte Zustand des Fahrzeugs nicht mehr vor, da von einer Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens auszugehen ist. Dies ist unabhängig davon, ob sich diese Teile in wesentlichen konstruktiven Merkmalen unterscheiden. Bei einem Verbau eines genehmigungsabweichenden Turboladers muss ein Nachweis entsprechend § 19 Abs. 2 und 3 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung erbracht werden.“


Hier die Stellungnahme des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Stellungnahme des BMVI

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